Sonntag, 23. August 2015

Der SENSUS FIDEI, das kirchliche Lehramt und andere Ideen

Wenn sich (...) der theologale Glaube als solcher nicht irren kann, so kann doch der Gläubige irrige Meinungen haben, weil nicht alle seine Gedanken vom Glauben herkommen.[1]
Die im Volk Gottes umlaufenden Ideen stimmen nicht alle mit dem Glauben überein, zumal sie leicht von einer öffentlichen Meinung beeinflußt werden können, die durch die modernen Kommunikationsmedien gesteuert wird.

Nicht ohne Grund betont das II. Vatikanische Konzil die unauflösliche Beziehung zwischen dem „sensus fidei“ und der Anleitung des Volkes Gottes durch das Lehramt der Hirten: Beide Wirklichkeiten lassen sich nicht voneinander trennen.[2]
Die Äußerungen des Lehramtes wollen die Einheit der Kirche in der Wahrheit des Herrn sicherstellen. Sie helfen zum „Bleiben in der Wahrheit“ angesichts des Willkürcharakters von wandelbaren Meinungen und sind Ausdruck des Gehorsams gegenüber dem Wort Gottes.[3]

 
[1] Vgl. die Formel des Konzils von Trient, VI. Sitzung, Kap. 9: fides „cui non potest subesse falsum“: DS 1534; vgl. Hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, II-II, q.1, a.3: „Possibile est enim hominem fidelem ex coniectura humana falsum aliquid aestimare. Sed quod ex fide falsum aestimet, hoc est impossibile“.
[2] Dogm. Konst. Lumen gentium 12.
[3] Dogm. Konst. Dei Verbum 10.


Kongregation für die Glaubenslehre: Instruktion "Donum veritatis" über die kirchliche Berufung des Theologen Nr. 35 (24.05.1990)


Das heißt:

Vom kirchlichen Glauben abweichende, irrige Meinungen des Gläubigen oder bestimmte Ideen oder "Lebenswirklichkeiten", die von einigen Gläubigen entgegen den Weisungen der Kirche gelebt werden, können nicht als Ausdruck des SENSUS FIDEI gelten. Sie sind im Gegenteil Ausdruck eines Mangels an übernatürlichem Glaubenssinn.


Kongregation für die Glaubenslehre
"Donum veritatis" bei stjosef.at

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